Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anmeldungen werden nach Erscheinen des Programmheftes entgegen genommen.
Anmeldemöglichkeiten:
Die Anmeldung erfolgt entweder durch:
a) Ausfüllen eines Anmeldeformulars
b) telefonische Anmeldung
c) persönliche Anmeldung in der Geschäftsstelle oder
Außenstelle
d) Eintrag in die Weitermeldeliste des Vorsemesters
e) per Mail
f) Online-Buchung im Internet
Wenn nicht anders vermerkt, ist eine Anmeldung erforderlich. Die Bezahlung erfolgt in der Regel per Abbuchung. Eine Anmeldung ist nur mit Angabe der Bankdaten gültig. Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie der Abbuchung der Kursgebühr von Ihrem Konto zu. Ungenaue oder fehlerhafte Angaben bei Bankleitzahl und Kontonummer führen zu Rücklastschriften, die mit Bankgebühren von 3,00 bis 6,00 € (pro Fehlbuchung) belastet und Ihnen in Rechnung gestellt werden. Anmeldebestätigungen werden nur per E-Mail versandt; die TeilnehmerInnen werden benachrichtigt, wenn ein Kurs ausfällt oder verlegt werden muss. Ihre Anmeldung sollte spätestens 5 Tage vor Kursbeginn der Geschäftsstelle vorliegen.
Kursgebühren:
Mit der Anmeldung kommt ein Vertrag zustande, dem die Geschäftsbedingungen der vhs zugrunde liegen. Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldung (Eingangsdatum) vergeben. Die Kursgebühr wird zu Kursbeginn eingezogen. Zur Zahlung sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter, verpflichtet.
Ermäßigungen:
Auf Nachweis erhalten Schüler, Studenten, Auszubildende, Schwerbehinderte, Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose bei Einzelveranstaltungen die jeweils angegebene Gebührenermäßigung. Alg. I- und Alg. II-Empfänger erhalten 50 % Ermäßigung in den Fachbereichen Sprachen und Berufliche Bildung/EDV. Besitzer der Jugendleiterkarte (Juleica) erhalten 10% Ermäßigung auf alle Kurse. Geschwisterkinder erhalten im Fachbereich Junge vhs auf Nachfrage bei der Anmeldung 10 % Ermäßigung auf die Kursgebühr.
Bescheinigungen:
Nach regelmäßigem Kursbesuch (mindestens 80 %) stellt die vhs auf Wunsch eine Bescheinigung über die Teilnahme aus: Die Teilnehmerbescheinigung kann entweder bei der vhs abgeholt oder mittels eines frankierten Rückumschlages zugesendet werden. Andernfalls wird bei Zusendung eine Verwaltungsgebühr von 3,00 € beantragt. Die Bescheinigung muss vor Ablauf des jeweiligen Semesters bei der vhs beantragt werden. Für Teilnehmerbescheinigungen von Kursen, die länger als 2 Jahre zurückliegen, erheben wir eine Verwaltungsgebühr von 10,00 €.
Abmeldung:
Bis zu 8 Tage vor Kursbeginn können Sie ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Abmeldungen sind in der Geschäftsstelle möglich (eine Abmeldung bei der Kursleitung ist nicht gültig). Danach ist die Kursgebühr in voller Höhe fällig. Bei länger dauernder Krankheit können Sie sich nach dieser Frist nur unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung für den Rest der Kurstermine abmelden. Sie erhalten dann die Kursgebühr anteilig zurück.
Bei Exkursionen, Studienfahrten und –reisen ist eine kostenfreie Stornierung nach Anmeldeschluss (auch im Krankheitsfall) nicht möglich. Bei Fahrten, die von einem Kooperationspartner durchgeführt werden, gelten deren Bestimmungen.
Organisatorische Änderungen:
Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Dozenten angekündigt wurde. Die vhs kann aus sachlichem Grund und in einem dem Vertragspartner zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
Rücktritt oder Kündigung durch die vhs:
Die vhs kann wegen mangelnder Beteiligung oder Ausfall der Kursleiterin/des Kursleiters vom Vertrag zurücktreten. In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet.
Die vhs kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen
vor:
a) Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch den Dozenten, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten.
b) Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem Dozenten, gegenüber Vertragspartnern oder Beschäftigten der vhs,
c) Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.).
d) Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art
e) Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.
Statt einer Kündigung kann die vhs den Vertragspartner auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
Mindestteilnehmerzahl:
Voraussetzung für die Durchführung eines Kurses sind mindestens 10 Anmeldungen bis zum Beginn des Kurses. Die vhs kann reguläre Kurse mit weniger als 10 Anmeldungen unter Berücksichtigung inhaltlicher und organisatorischer Gesichtspunkte dann durchführen, wenn ein entsprechender Gebührenaufschlag gezahlt wird (Gebührentabelle Sprachenschulung), oder wenn in geeigneten Fällen die Kursdauer bei gleichbleibender Kursgebühr entsprechend gekürzt wird. Für Studienfahrten gelten besondere Regelungen.
Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin gegen die vhs sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Ausschluss gilt ferner dann nicht, wenn die vhs schuldhaft Rechte der Vertragspartnerin verletzt, die dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartnerin regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Schlussbestimmungen
Das Recht, gegen Ansprüche der vhs aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Ansprüche gegen die vhs sind nicht abtretbar. Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der vhs ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet. Die Vertragspartnerin kann dem jederzeit widersprechen.