Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anmeldungen werden mit Erscheinen des Programmheftes entgegengenommen.
Anmeldemöglichkeiten:
Die Anmeldung erfolgt entweder durch:
- Online-Buchung im Internet,
- E-Mail,
- Ausfüllen eines Anmeldeformulars,
- telefonische Anmeldung,
- persönliche Anmeldung in der Geschäftsstelle oder Außenstelle,
- Eintrag mit persönlicher Unterschrift in die Weitermeldeliste des Vorsemesters.
Wenn nicht anders vermerkt, ist eine Anmeldung erforderlich und die Bezahlung erfolgt im Lastschriftverfahren. Eine Online-Anmeldung ist nur mit Angabe Ihrer Bankdaten möglich. Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie der Abbuchung der Kursgebühr von Ihrem Konto zu. Ungenaue oder fehlerhafte Angaben bei der Bankverbindung führen zu Rücklastschriften. Die dadurch entstehenden Gebühren werden in Rechnung gestellt. Anmeldebestätigungen werden nur per E-Mail versandt; die TeilnehmerInnen werden ausschließlich per E-Mail benachrichtigt, wenn ein Kurs ausfällt oder verlegt werden muss.
Kursgebühren:
Mit der Anmeldung kommt ein Vertrag zustande, dem die Geschäftsbedingungen der vhs zugrunde liegen. Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldung (Eingangsdatum) vergeben. Die Kursgebühr wird zu Kursbeginn eingezogen. Zur Zahlung sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter, verpflichtet.
Ermäßigungen:
Auf Nachweis erhalten Schüler, Studenten, Auszubildende und Leistungsbezieher nach SGB II und SGB III auf die Kursgebühr eine Ermäßigung von 15 %. Ausgenommen hiervon sind Reisen und berufliche Langzeitlehrgänge sowie Sonderkurse (z.B. Kinderkurse). Geschwisterkinder erhalten im Fachbereich Junge vhs auf Nachfrage 15 % Ermäßigung auf die Kursgebühr. Der Anspruch auf eine Gebührenermäßigung muss bei der Anmeldung geltend gemacht werden.
Bescheinigungen:
Nach regelmäßigem Kursbesuch (mindestens 80 %) stellt die vhs auf Wunsch eine Bescheinigung über die Teilnahme aus: Die Teilnehmerbescheinigung wird elektronisch verschickt oder kann bei der vhs abgeholt werden. Die Bescheinigung muss vor Ablauf des jeweiligen Semesters bei der vhs beantragt werden.
Abmeldung:
Bis zu 8 Tage vor Kursbeginn können Sie ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Abmeldungen sind nur bei der Geschäftsstelle möglich. Eine Abmeldung bei der Kursleitung ist nicht gültig. Danach ist die Kursgebühr in voller Höhe fällig. Falls Sie aus gesundheitlichen Gründen nach dieser Frist Ihren Kurs nicht antreten oder nicht zu Ende bringen können, erhalten Sie nur unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung die anteiligen Kursgebühren zurück. Ausschlaggebend hierfür ist das auf der ärztlichen Bescheinigung vermerkte Datum. Dies gilt nicht bei Einzelveranstaltungen.
Bei Exkursionen, Studienfahrten und -reisen ist eine kostenfreie Stornierung nach Anmeldeschluss, auch aus gesundheitlichen Gründen, nicht möglich. Bei Fahrten, die von einem Kooperationspartner durchgeführt werden, gelten dessen Bestimmungen.
Nichtzustandekommen von Veranstaltungen:
Falls eine von Ihnen gebuchte Veranstaltung nicht zustande kommt, informieren wir Sie spätestens 3 Tage vorher ausschließlich per E-Mail.
Organisatorische Änderungen:
Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten/eine bestimmte Dozentin durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Dozenten/einer Dozentin angekündigt wurde. Die vhs kann aus sachlichem Grund und in einem dem Vertragspartner zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
Rücktritt oder Kündigung durch die vhs:
Die vhs kann wegen zu geringer Anmeldungen oder Ausfall der Kursleiterin/des Kursleiters vom Vertrag zurücktreten. In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet.
Die vhs kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
- Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch den Dozenten/die Dozentin, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten.
- Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem Dozenten/der Dozentin, gegenüber Vertragspartner*innen oder Beschäftigten der vhs,
- Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.).
- Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art
- Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.
Statt einer Kündigung kann die vhs den Vertragspartner auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
Mindestteilnehmerzahl:
Voraussetzung für die Durchführung eines Kurses ist eine kursbezogene Mindestteilnehmerzahl. Die vhs kann reguläre Kurse, die die Mindestteilnehmerzahl unterschreiten, unter Berücksichtigung inhaltlicher und organisatorischer Gesichtspunkte dann durchführen, wenn ein entsprechender Gebührenaufschlag gezahlt wird, oder wenn in geeigneten Fällen die Kursdauer bei gleichbleibender Kursgebühr entsprechend gekürzt wird. Für Studienfahrten gelten besondere Regelungen.
Schadenersatzansprüche:
Schadenersatzansprüche des Vertragspartners gegen die vhs sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Ausschluss gilt ferner dann nicht, wenn die vhs schuldhaft Rechte des Vertragspartners verletzt, die diesem nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Schlussbestimmungen:
Das Recht, gegen Ansprüche der vhs aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Ansprüche gegen die vhs sind nicht abtretbar.