Sonderrubrik / Bildungszeit
Bildungszeitangebote nach dem Bildungszeitgesetz in Baden-Württemberg (BzG BW)

Bildungszeit? Was ist das?

Beschäftigte in Baden-Württemberg haben seit dem 1. Juli 2015 einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens acht Wochen vor Beginn der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich eingereicht werden. Die Kosten der Bildungsmaßnahme tragen die Beschäftigten selbst.

Bildungsmaßnahmen im Sinne des BzG BW dürfen nur von anerkannten Bildungseinrichtungen durchgeführt werden. Die Volkshochschule Öhringen ist eine anerkannte Bildungseinrichtung im Sinne des BzG BW.

Weitere Informationen und Antragsvordrucke finden Sie unter www.bildungszeitgesetz.de.

Bildungszeit


Bildungszeitangebote nach dem Bildungszeitgesetz in Baden-Württemberg (BzG BW)

Bildungszeit? Was ist das?

Beschäftigte in Baden-Württemberg haben seit dem 1. Juli 2015 einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens acht Wochen vor Beginn der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich eingereicht werden. Die Kosten der Bildungsmaßnahme tragen die Beschäftigten selbst.

Bildungsmaßnahmen im Sinne des BzG BW dürfen nur von anerkannten Bildungseinrichtungen durchgeführt werden. Die Volkshochschule Öhringen ist eine anerkannte Bildungseinrichtung im Sinne des BzG BW.

Weitere Informationen und Antragsvordrucke finden Sie unter www.bildungszeitgesetz.de.


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