Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Anmeldungen werden nach Erscheinen des Programmheftes entgegengenommen.

 

Anmeldemöglichkeiten:

 

Die Anmeldung erfolgt entweder durch:

 

a) Ausfüllen eines Anmeldeformulars

b) telefonische Anmeldung

c) persönliche Anmeldung in der Geschäftsstelle oder

Außenstelle

d) Eintrag in die Weitermeldeliste des Vorsemesters

e) per Mail

f) Online-Buchung im Internet

 

Wenn nicht anders vermerkt, ist eine Anmeldung erforderlich. Die Bezahlung erfolgt in der Regel per Abbuchung. Eine Online-Anmeldung ist nur mit Angabe Ihrer Bankdaten möglich. Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie der Abbuchung der Kursgebühr von Ihrem Konto zu. Ungenaue oder fehlerhafte Angaben bei Bankleitzahl und Kontonummer führen zu Rücklastschriften, die mit Bankgebühren von 3,00 bis 6,00 € (pro Fehlbuchung) belastet und Ihnen in Rechnung gestellt werden. Anmeldebestätigungen werden nur per E-Mail versandt; die TeilnehmerInnen werden benachrichtigt, wenn ein Kurs ausfällt oder verlegt werden muss.

 

Kursgebühren:

 

Mit der Anmeldung kommt ein Vertrag zustande, dem die Geschäftsbedingungen der vhs zugrunde liegen. Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldung (Eingangsdatum) vergeben. Die Kursgebühr wird zu Kursbeginn eingezogen. Zur Zahlung sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter, verpflichtet.

 

Ermäßigungen:

 

Auf Nachweis erhalten Schüler, Studenten, Auszubildende und Leistungsbezieher nach SGB II und SGB III auf die Kursgebühr eine Ermäßigung von 15 %. Ausgenommen hiervon sind Reisen und berufliche Langzeitlehrgänge sowie Sonderkurse (z.B. Kinderkurse). Geschwisterkinder erhalten im Fachbereich Junge vhs auf Nachfrage 10 % Ermäßigung auf die Kursgebühr. Der Anspruch auf eine Gebührenermäßigung muss bei der Anmeldung geltend gemacht werden.

 

Bescheinigungen:

 

Nach regelmäßigem Kursbesuch (mindestens 80 %) stellt die vhs auf Wunsch eine Bescheinigung über die Teilnahme aus: Die Teilnehmerbescheinigung wird elektronisch verschickt oder kann bei der vhs abgeholt werden. Die Bescheinigung muss vor Ablauf des jeweiligen Semesters bei der vhs beantragt werden.

 

Abmeldung:

 

Bis zu 8 Tage vor Kursbeginn können Sie ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Abmeldungen sind nur bei der Geschäftsstelle möglich (eine Abmeldung bei der Kursleitung ist nicht gültig). Danach ist die Kursgebühr in voller Höhe fällig. Bei länger dauernder Krankheit können Sie sich nach dieser Frist nur unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung für den Rest der Kurstermine abmelden. Sie erhalten dann die Kursgebühr anteilig zurück.

Bei Exkursionen, Studienfahrten und –reisen ist eine kostenfreie Stornierung nach Anmeldeschluss (auch im Krankheitsfall) nicht möglich. Bei Fahrten, die von einem Kooperationspartner durchgeführt werden, gelten dessen Bestimmungen.

 

Organisatorische Änderungen:

 

Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Dozenten angekündigt wurde. Die vhs kann aus sachlichem Grund und in einem dem Vertragspartner zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.

 

Rücktritt oder Kündigung durch die vhs:

 

Die vhs kann wegen mangelnder Beteiligung oder Ausfall der Kursleiterin/des Kursleiters vom Vertrag zurücktreten. In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet.

Die vhs kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen

vor:

 

a) Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch den Dozenten, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten.

b) Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem Dozenten, gegenüber Vertragspartnern oder Beschäftigten der vhs,

c) Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.).

d) Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art

e) Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.

 

Statt einer Kündigung kann die vhs den Vertragspartner auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

 

Mindestteilnehmerzahl:

 

Voraussetzung für die Durchführung eines Kurses ist eine kurzbezogene Mindestteilnehmerzahl. Die vhs kann reguläre Kurse, die die Mindestteilnehmerzahl unterschreiten, unter Berücksichtigung inhaltlicher und organisatorischer Gesichtspunkte dann durchführen, wenn ein entsprechender Gebührenaufschlag gezahlt wird, oder wenn in geeigneten Fällen die Kursdauer bei gleichbleibender Kursgebühr entsprechend gekürzt wird. Für Studienfahrten gelten besondere Regelungen.

 

Schadenersatzansprüche

 

Schadenersatzansprüche des Vertragspartners gegen die vhs sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Ausschluss gilt ferner dann nicht, wenn die vhs schuldhaft Rechte des Vertragspartners verletzt, die diesem nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 

Schlussbestimmungen

 

Das Recht, gegen Ansprüche der vhs aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Ansprüche gegen die vhs sind nicht abtretbar.